Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reliving GmbH
Himmelstraße 9, 20099 Hamburg
Amtsgericht Hamburg, HRB 198824
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Reliving GmbH, Himmelstraße 9, 20099 Hamburg (nachfolgend „Makler“) und den Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Rahmen der Vermittlung von Immobilien sowie zugehöriger Beratungsleistungen.
(2) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit der Makler diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für eine der beiden Gruppen gelten, ist dies im jeweiligen Absatz kenntlich gemacht.
§ 2 Leistungen des Maklers
(1) Die Reliving GmbH ist als Immobilienmakler tätig. Das Leistungsangebot umfasst:
Immobilienvermittlung: Nachweis und Vermittlung von Immobilien zum Kauf und Verkauf, einschließlich Marktanalyse, Exposéerstellung, Besichtigungsorganisation und Begleitung bis zum Notartermin.
Beratungsleistungen: Allgemeine Immobilienberatung, Marktanalysen sowie Unterstützung bei Kauf- und Investitionsentscheidungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag oder Angebot. Der Makler schuldet keinen Erfolg, sondern die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Tätigkeit.
(3) Beratungsleistungen erfolgen auf Basis der zum Zeitpunkt der Beratung vorliegenden Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit von Marktprognosen oder Wertentwicklungen wird nicht übernommen.
§ 3 Maklerauftrag und Courtage
(1) Der Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Beauftragung des Maklers zustande. Bei der Vermittlung des Kaufs einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher bedarf der Maklervertrag der Textform (§ 656a BGB). Allein durch die Entgegennahme eines Exposés oder die Teilnahme an einer Besichtigung kommt mit einem Verbraucher kein provisionspflichtiger Maklervertrag zustande.
(2) Der Courtageanspruch entsteht, wenn infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers der Hauptvertrag über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt wirksam zustande kommt. Höhe und Fälligkeit der Courtage ergeben sich aus dem jeweiligen Maklerauftrag oder dem Exposé.
(3) Bei der Vermittlung des Kaufs einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, bei der der Käufer Verbraucher ist, gelten die §§ 656a bis 656d BGB. Wird der Makler für beide Parteien tätig, kann er eine Provision nur von beiden Parteien und nur in gleicher Höhe verlangen (§ 656c BGB). Soll ein Verbraucher als Käufer eine Provision tragen, die der Verkäufer dem Makler schuldet, ist er höchstens zur Zahlung der Hälfte verpflichtet; die Provision wird zudem erst fällig, wenn die auftraggebende Partei nachweist, dass sie ihren Anteil gezahlt hat (§ 656d BGB).
(4) Der Courtageanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrages und bleibt bestehen, wenn dieser später nicht vollzogen oder durch Rücktritt für die Zukunft aufgehoben wird. Er entsteht dagegen nicht bzw. entfällt rückwirkend, wenn der Hauptvertrag nichtig ist oder wirksam angefochten wird; Gleiches gilt, wenn ein Rücktritt auf einem Grund beruht, der auch zur Anfechtung berechtigt hätte. Bereits gezahlte Courtage ist in diesen Fällen zurückzuzahlen.
(5) Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten eines Immobiliengeschäfts tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist (insbesondere §§ 656c, 656d BGB) und beide Parteien hierüber informiert wurden. Eine etwaige rechtliche, wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung zu einer Vertragspartei legt der Makler vor Vertragsschluss offen. Für Objekte, deren Eigentümer oder Verkäufer der Makler selbst oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, wird keine Maklercourtage berechnet.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dem Makler alle für die Auftragsausführung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
(2) Der Auftraggeber informiert den Makler unverzüglich, wenn ein Hauptvertrag über ein nachgewiesenes Objekt – auch ohne Mitwirkung des Maklers – abgeschlossen wird.
(3) Exposés und Objektinformationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weitergegeben werden. Gibt der Auftraggeber die Informationen unbefugt weiter und schließt der Dritte infolge dieser Weitergabe den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber dem Makler zum Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verpflichtet. Die Höhe des Schadens bemisst sich nach der dem Makler entgangenen Provision; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§ 5 Haftung
(1) Die Reliving GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
(2) Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Makler der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Für Angaben in Exposés, die auf Informationen Dritter (z. B. Eigentümer, Behörden, öffentliche Register) beruhen, haftet der Makler nur, wenn er deren Unrichtigkeit kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Der Auftraggeber ist gehalten, wesentliche Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu überprüfen.
(4) Eine weitergehende Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbraucher haben bei Maklerverträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, ein Widerrufsrecht. Über die Einzelheiten – insbesondere Bedingungen, Fristen und Verfahren des Widerrufs – informiert die dem Vertragsangebot beigefügte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular. Diese ist Bestandteil des Maklervertrages.
(2) Wird der Maklervertrag online über eine Benutzeroberfläche geschlossen, steht dem Verbraucher zusätzlich eine leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung. Deren Adresse ist in der Widerrufsbelehrung angegeben.
(3) Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit beginnt, so schuldet er im Falle des Widerrufs einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung (§ 357 Abs. 8 BGB).
§ 7 Nutzung von Exposés auf Immobilienportalen
Auf Immobilienportalen veröffentlichte Exposés verweisen auf diese AGB. Die Angaben in Exposés dienen der allgemeinen Information; maßgeblich für den Vertragsinhalt sind allein die notariell beurkundeten Vertragsurkunden. Ein provisionspflichtiger Maklervertrag kommt allein durch die Kontaktaufnahme oder die Entgegennahme eines Exposés nicht zustande; hierfür ist eine gesonderte Beauftragung nach § 3 erforderlich.
§ 8 Kontaktformular und elektronische Kommunikation
Anfragen über das Kontaktformular auf der Website gelten als unverbindliche Informationsanfragen und begründen keinen Maklervertrag. Ein Maklervertrag kommt erst durch ausdrückliche Beauftragung nach § 3 zustande. Elektronische Erklärungen per E-Mail gelten als zugegangen, wenn sie im üblichen Geschäftsverkehr abrufbar sind.
§ 9 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen. Daten können im Rahmen der Auftragsausführung an Dritte (z. B. Notare, Finanzierungsberater) weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Maklervertrag wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf keiner besonderen Form; aus Nachweisgründen wird die Textform empfohlen.
(2) Wird ausdrücklich ein befristeter Auftrag oder ein Alleinauftrag vereinbart, gelten die dort getroffenen Laufzeit- und Kündigungsregelungen.
(3) Ein bis zur Beendigung des Auftrags bereits verdienter Courtageanspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag nachweislich infolge der vor Beendigung erbrachten Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers zustande kommt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im EU-Ausland genießen zusätzlich den Schutz zwingender Verbraucherschutzbestimmungen ihres Heimatlandes.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern ist Hamburg. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Der Makler ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

